Umsetzung der vom Robert Koch empfohlenen Hygiene Maßnahmen für die neuartige Virusinfektion aus der Region Wuhan in China für die ambulante Praxis.

Bei Verdacht auf eine neuartige Virus Infektion bei einem die Praxis betretenden Patienten mit den Anzeichen : Fieber, Husten ohne wesentlichen Auswurf, Abgeschlagenheit, Übelkeit und evtl Luftnot , ist dieser vom Empfang unmittelbar mit einer Atemmaske gemäß FFp2 auszustatten und in den dafür vorgesehenen Untersuchungsraum Nr 1 zu schicken. Insbesondere verdächtig sind kürzlicher Aufenthalt in China oder enger Kontakt zu Personen, die diesen Bereich bereist haben, sowie zu Menschen, die hier berufstätig sind und öfters in die Heimat reisen. Gleichzeitig legen die Mitarbeiter am Empfang sowie diejenige Kraft, die den pat evtl begleitet und auch später bei der Untersuchung assistiert, sowie der zuständige Arzt eine Atemschutzmaske FFP2 an und der Arzt und ggf die Arzthelferin zusätzlich einen Schutzkittel, Schutzbrille und Einweghandschuhe an.  Kontakt zu anderen Personen in der Praxis und Aufenthalt des Verdächtigten Pat. In anderen Räumen wie z.B. Wartezimmer ist jedenfalls zu vermeiden.

Falls der zur weiteren ambulanten Behandlung entlassen wird, verlässt er auf gleichem Wege mit Atemschutzmaske die Praxis, ohne erneut Kontakt und nähere Position zum Empfang aufzunehmen. Anschließend ist die Praxis zu lüften, die verwendete Schutzkleidung zur Verbrennung möglichst in einer Plastiktüte geschlossen zu entsorgen.  Alle Oberflächen, die der Patient berührt haben könnte sowie der Boden in dem Untersuchungszimmer sind durch ein geeignetes Oberflächendesinfektionsmittel zu desinfizieren; ggf zB auch die Garderobe oder eine vom Patienten genutzte Toilette.

Falls der/die Pat stationär eingewiesen wird, erfolgt der Transport durch die Außentüre des Untersuchungsraumes, den Garten und die Garage zur Straße. Vor einem Transport ist natürlich der Transport und die vorgesehene Klinik durch persönliche Rücksprache zu informieren und deren Einverständnis einzuholen. 

Referenzlabor zum Virusnachweis sind die Zentrallabore der Universitätskliniken Köln und Düsseldorf. Zur Untersuchung ist ein Rachenabstrich einzusenden.

Eine Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Rheinisch Bergischen Kreises hat keine über die Empfehlungen des RKI hinausgehenden Maßnahmen ergeben.